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Spargel: Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Benevia gegen Spargelfliege

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia erlassen.

Bildquelle: Shutterstock.com Spargel
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Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole vom 15. April bis zum 10. August 2021 gegen Spargelfliegen an Spargel eingesetzt werden.

Nach Angaben des BVL ist die Notfallzulassung für Benevia auf den Einsatz im Freiland beschränkt. Eine Anwendung ist nach der Stechperiode in Ertragsanlagen sowie nach dem Austrieb in Junganlagen zulässig.

Weiterführende Informationen zu dieser und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.
 

 

Veröffentlichungsdatum: 26. April 2021