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Gesetz unfaire Handelspraktiken: Aktuelles Kartellrecht reicht nicht aus, um faire Bedingungen ausreichend zu gewährleisten

Mit Überraschung reagiert der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) auf die Kritik des Bundeskartellamtes an der geplanten Umsetzung der UTP-Richtlinie. Die Praxis hat gerade gezeigt, dass die vorhandenen Regelungen des Kartellrechts nicht ausreichen, um faires Handeln hinreichend zu gewährleisten.

Dr Henning Ehlers Hauptgeschäftsführer Deutsche Raiffeisenverband 2021 Foto © DRV
Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer Deutsche Raiffeisenverband 2021. Foto © DRV

"Jeder kennt in der Praxis die Fälle, in denen insbesondere bei verderblichen Lebensmitteln Zahlungen hinausgezögert werden oder - wenn es gerade nicht passt - Verträge einseitig storniert werden beziehungsweise Ware ohne Bezahlung einfach zurückgesendet wird", sagt DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.

Diese Fälle dringen aus Angst vor Auslistung häufig nicht bis zum Bundeskartellamt vor. Daher sind die Verbote unfairer Handelspraktiken zwingend erforderlich und sollten auch für alle Unternehmen gelten. Ehlers: "Wer sich seinem Vertragspartner gegenüber fair verhält, hat durch die Neuregelungen nichts zu befürchten."

Quelle: DRV

Veröffentlichungsdatum: 26. März 2021