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dvi kritisiert das Gesetz zur Sonderabgabe für Einwegverpackungen aus Kunststoff

Am 2. März 2023 hat der Bundestag eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, die ab 2025 zu zahlen ist und sich nach dem Volumen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten und vom Gesetz eingeschlossenen Produkte richtet. Dazu zählen aus dem Verpackungsbereich zum Beispiel Getränkebecher und Speisebehälter. Das Deutsche Verpackungsinstitut e. V. (dvi) bekräftigt seine Ansicht, dass das Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz dysfunktional ist und falsche Signale sendet.

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„Das neue Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz geht auf eine als „Plastik-Steuer“ genannte EU-Richtlinie aus dem  Jahr 2019 zurück, die seit dem 1.  anuar 2021 in Kraft ist und von den Regulierern euphemistisch als „Kunststoff-Eigenmittel“ tituliert wurde. Leider haben sich alle Befürchtungen, die von Seiten der Wirtschaft und ihrer Verbände von Anfang an formuliert  wurden,  bewahrheitet.  Die  neue  Abgabe  auf  Einweg-Kunststoff-Verpackungen für To-Go-Lebensmittel und Getränke sowie Tragetaschen ist alles andere als zielführend“, konstatiert Kim Cheng, Geschäftsführerin des Deutschen Verpackungsinstituts e. V. (dvi).

Doppelabgabe für Symptom-Bekämpfung

Die neue Steuer  führt nach dvi-Ansicht „zu einer Doppelabgabe, weil die Inverkehrbringer der betroffenen Verpackungen ohnehin  Lizenzentgelte  für  die  Sammlung  und  Entsorgung  ihrer Verpackung bezahlen. Auch das Littering-Problem lässt sich über die neue Abgabe nicht lösen. Man arbeitet sich an den Symptomen der Vermüllung des öffentlichen Raums ab, anstatt  die Ursachen  anzugehen. Dass  die Unternehmen  jetzt  doppelt  für  die  Entsorgung  zahlen  müssen,  wird  kaum  dazu  führen,  dass  jemand,  der  seine  gebrauchte  Verpackung  bisher einfach auf die Straße geworfen hat, umdenkt.“, so Kim Cheng.

Klarer Blick auf Verantwortung bei den Menschen

„Interessanterweise sind die Konsumentinnen und Konsumenten in dieser Beziehung längst weiter, als die Politik“, sagt Cheng. In einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage hatte das  dvi 2018 ermittelt, dass sich eine absolute Mehrheit von 57,9 Prozent selbst in der Pflicht sieht, wenn es darum  geht, Verpackungsabfälle in der Natur zu vermeiden. 55,8  Prozent wünschten  sich  mehr  Sammelbehälter  an  mehr  Orten,  um  Verpackungen  nachhaltig  entsorgen  zu  können.  53,9  Prozent  fordern  mehr  Aufklärung,  auch  an  den  Schulen. 42 Prozent waren für höhere Strafen bei Littering. „Statt wie von den Bürgerinnen und Bürgern  gewünscht auf mehr Aufklärung, Engagement und Eigeninitiative zu setzen, bürdet man den  Menschen  jetzt  höhere  Kosten  auf.  Denn  letztlich  bezahlen  Konsumentinnen  und  Konsumenten  die  Kosten  eines  Produkts  –  zu  denen  jetzt  auch  noch  die  neue  Abgabe  kommt“, so Cheng.

Kritik aus Wirtschaft und Verbänden

Aus der Wirtschaft und von Verbänden war im Vorfeld der Verabschiedung des neuen  esetztes massive Kritik an der Ausgestaltung geübt worden. „Es mangelt nicht an fundierter Kritik,  die  von  der  ungerechtfertigten  Höhe  der  neuen Abgabe über die zweifelhafte Berechnung auf der Grundlage von Stückzahlen bis hin zu bürokratischem Aufwand und Kosten  durch  dutzende  neuer  Stellen  beim  Umweltbundesamt  und  im Bundesumweltministerium  reicht.  Es  ist  bedauerlich,  dass  darauf  an  keiner  Stelle  eingegangen wurde. Das neue Gesetz muss zwar noch durch den Bundesrat, aber das Kind  ist bereits in den Brunnen gefallen. Zielführende Klima-, Kreislauf- und Umweltpolitik sieht  anders aus“, so das Fazit von Kim Cheng.

Quelle: dvi

Veröffentlichungsdatum: 09. März 2023