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BGA: Neue Coronavirus-Einreiseverordnung führt zu erheblichen Planungsschwierigkeiten in der Logistik

„Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung führt zu enormer Planungsunsicherheit in der internationalen Logistik. Es droht eine erhebliche Gefährdung der Lieferketten und somit letztlich der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, wenn nicht die bisherigen Ausnahmeregelungen der Corona-Testpflicht für Beschäftigte im Transportsektor beibehalten werden." Dies erklärte Carsten Taucke, Vorsitzender des BGA-Verkehrsausschusses, am Freitag in Berlin zur neuen Corona-Einreiseverordnung.

Bildquelle: Shutterstock.com LKW
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"Denn eine Vorhersage, welche Gebiete und wie schnell diese zu einem sogenannten ‚ Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet‘ werden, ist nicht möglich. Darüber hinaus ist nicht klar, ob die Testkapazitäten in den einzelnen Ländern einer solchen Erhöhung der durchzuführenden Tests standhalten können,“ so Taucke weiter.

„Die Grenzen müssen insbesondere für den Waren- und Güterverkehr offenbleiben und im Rahmen der europäischen Green-Lanes-Leitlinie weitere Einschränkungen vermieden werden. Nur so können die internationalen Lieferketten sowie die Versorgungssicherheit der Bevölkerung aufrechterhalten werden“, so Taucke abschließend.


Hintergrund: Die am 13. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossene neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist mit Wirkung zum 14. Januar 2021 in Kraft getreten. Bislang waren Beschäftigte im Transportsektor im Rahmen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs von Corona-Testpflichten ausgenommen. Dies gilt nach der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung nur noch dann, wenn die Beschäftigten bei Einreise nach Deutschland nicht aus einem sogenannten „Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten“ kommen. Andernfalls müssen sie bereits bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen.

Quelle: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

Veröffentlichungsdatum: 18. Januar 2021