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BVL/QS: Widerruf der Zulassungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel

Mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassungen für alle Pflanzenschutzmittel widerrufen, die die Wirkstoffe Imidacloprid, Denathoniumbenzoat, Calciumphosphid und zeta-Cypermethrin beinhalten.

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzenschutzmittel
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Bei Obst und Gemüse sind folgende Pflanzenschutzmittel davon betroffen:

Confidor WG 70 (Wirkstoff: Imidacloprid; Zulassungsnummer: 024185-00)
Polytanol (Wirkstoff: Calciumphosphid; Zulassungsnummer: 005278-00)
Polytanol P (Wirkstoff: Calciumphosphid; Zulassungsnummer: 024441-00)
FURY 10 EW (Wirkstoff: zeta-Cypermethrin; Zulassungsnummer: 024222-00)

Der Widerruf dieser Pflanzenschutzmittel erfolgt auf Antrag der Zulassungsinhaber. Im Zuge des Widerrufs ergibt sich eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Juni 2021 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 1. Juni 2022. Mit den identischen Fristen gilt der Widerruf auch für Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Quelle: BVL / QS Qualität und Sicherheit GmbH

 

Veröffentlichungsdatum: 04. Dezember 2020