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Verbot leichter Kunststoffbeutel verabschiedet

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 26. November 2020, für ein Verbot leichter Plastiktüten gestimmt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verpackungsgesetzes wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugrunde.

Bildquelle: Shutterstock.com Plastiktüten
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Aus für Plastiktüten

Leichte Plastiktüten sind künftig verboten. Der Bundestag verabschiedete vergangenen Donnerstag den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes (19/24732) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.

Ziel des Gesetzes sei es, die positive Entwicklung bei der Reduktion von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern durch das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens fortzuführen und eine weitere Reduzierung zu erreichen. Ausgenommen von diesem Verbot seien bestimmte sehr leichte Kunststofftragetaschen, wie sie etwa bei Obst und Gemüse zum Einsatz kommen.

Derzeit werden in Deutschland pro Jahr und Kopf etwa 20 Kunststofftragetaschen der entsprechenden Wandstärke verbraucht. Dies stelle in der Regel "eine ineffiziente Ressourcennutzung dar", da diese Taschen seltener wiederverwendet werden als Kunststofftragetaschen aus stärkerem Material, heißt es im Entwurf. Das Verbot reflektiere auch die auf den Umwelt- und Ressourcenschutz bezogene Abfallhierarchie gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, wonach die Vermeidung Vorrang vor sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung hat.

Hintergrund des Gesetzes ist eine "Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen" des Bundesumweltministeriums mit dem Handelsverband Deutschland vom April 2016.

Quelle: Deutscher Bundestag

Veröffentlichungsdatum: 01. Dezember 2020