Artikel lesen

ZVG: Statement zur Anschlussregelung für die Einreise von Saisonarbeitskräften

„Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung zur Einreise von Saisonarbeitskräften nach dem 15. Juni 2020. Die Saison bei Obst und Gemüse schreitet voran und der Bedarf an helfenden Händen ist anhaltend hoch," so Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau zur Anschlussregelung für die Einreise von Saisonarbeitskräften.

Bildquelle: Shutterstock.com Salat
Bildquelle: Shutterstock.com


"Nun werden für die Betriebe die kultur- und witterungsabhängigen Arbeitsschwerpunkte, z. B. die Apfelernte, besser planbar. Vor allem die Erweiterung der Einreise auf dem Landweg wird den Entwicklungen der vergangenen Wochen zum Infektionsgeschehen gerecht," so Ufen und Stechmann weiter.

Ufen und Stechmann befürworten zudem, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und ihre Expertise bei den Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen in den Fokus gerückt werden. "Alle Maßnahmen sind aus unserer Sicht logisch nachvollziehbar und an die Gegebenheiten in den unterschiedlichen Betriebsstrukturen anpassbar. Dies spiegelt die Anforderungen des Obst- und Gemüsebaus und der dort herrschenden Vielfalt wider."

"Die Sicherheit der Mitarbeiter steht weiterhin im Fokus", betonen die Bundesfachgruppenvorsitzen. Es ist unabdingbar, dass die Betriebe die Vorgaben zur Unterbringung und zum Arbeitsschutz strikt einhalten, so Ufen und Stechmann.

Quelle: Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Veröffentlichungsdatum: 12. Juni 2020