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BVL: Internetmarkt für Pflanzenschutzmittel wird zentral kontrolliert

Im Februar 2020 hat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zentralstelle der Bundesländer „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Internet zentral zu kontrollieren und sicherer zu machen. Nicht registrierte oder nicht sachgerecht arbeitende Händler und Produkte, die in Deutschland nicht zugelassen oder gar gefälscht sind, sollen so effektiver ermittelt werden können.  

Bildquelle: Shutterstock.com  Pflanzenschutzmittel
Bildquelle: Shutterstock.com

Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer sind in Deutschland für die Überwachung des Verkaufs von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Da die Produkte beim Onlinehandel ortsunabhängig angeboten werden, erfolgt deren Kontrolle in Zukunft zentral. Der Vollzug gegebenenfalls notwendiger Maßnahmen wird weiterhin bei den Behörden der Bundesländer verbleiben. Das zunächst zweijährige Projekt der Zentralstelle „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ wird durch die Länder finanziert, gesteuert und beaufsichtigt.

Grundsätzlich ist der Vertrieb von Pflanzenschutzprodukten in Internetshops erlaubt. Dafür gelten die gleichen Vorschriften wie für Händler vor Ort: Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel vertreiben, die in Deutschland zugelassen sind. Händler müssen registriert sein und den Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzen. Pflanzenschutzmittel für professionelle Anwender dürfen nur verkauft werden, wenn der Käufer dem Händler seine Sachkunde nachweisen kann.

Die am BVL-Standort in Berlin angesiedelte Zentralstelle „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ wird im Internet recherchieren. Dazu gehören neben den Pflanzenschutzmitteln auch Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe. Die Mitarbeiter werden die Angebote von Auktionshäusern, auf Handelsplattformen oder auf Internetseiten einzelner Händler sichten. Mögliche Verstöße gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts werden sie dokumentieren und die Kontaktdaten der Anbieter identifizieren. Im Auftrag der Bundesländer kann die Zentralstelle auch Proben der im Internet angebotenen Ware beschaffen. Die Rechercheergebnisse werden anschließend an die zuständigen Behörden in den Bundesländern beziehungsweise an die Kontaktstellen anderer EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Diese entscheiden über Maßnahmen vor Ort.

Die Zentralstelle nutzt bei ihrer Arbeit die Erkenntnisse und Erfahrungen der bereits im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes etablierten länderfinanzierten Zentralstelle „G@ZIELT“ (Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB* und Tabakerzeugnisse). Diese ist ebenfalls beim BVL angesiedelt. Zwischen den beiden Stellen ist ein kontinuierlicher fachlicher Austausch geplant. Darüber hinaus wird die Zentralstelle „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ durch die Abteilung Pflanzenschutzmittel und die zentralen Dienste des BVL unterstützt.
* Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

https://bvl.bund.de

Quelle: BVL

Veröffentlichungsdatum: 17. März 2020