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Umweltinstitut München warnt für Aufweichung der EU-Vorschriften für Rückstandshöchstgehalte auf Lebensmitteln

Gemeinsam mit Agrar-Konzernen wie Bayer und den Regierungen der USA und Kanadas kämpft die deutsche Bundesregierung in Brüssel dafür, dass importierte Lebensmittel auch weiterhin Rückstände von in der EU verbotenen Pestiziden enthalten dürfen. Dies geht aus veröffentlichen Recherchen der NGO Corporate Europe Observatory (CEO) hervor, heißt es in einer Meldung von Umweltinstitut München.

Bildquelle: Shutterstock.com Handel
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Die EU-Kommission wollte ursprünglich eine Art „Nulltoleranz“ für Rückstände von verbotenen Pestiziden in Importwaren einführen. Demnach sollten Stoffe, die in Europa verboten sind, weil sie beispielsweise krebserregend oder erbgutschädigend sind, nicht oberhalb der Nachweisgrenze in importierten Lebensmitteln enthalten sein dürfen. Der ehemalige EU-Kommissar für Gesundheit Andriukaitis begründete dies noch 2017 damit, dass jedwede Rückstände dieser besonders gefährlichen Stoffe, die unter die sogenannten „cut-off Kriterien“ der EU fallen, ein „nicht akzeptables Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen“,  so das Umweltinstitut München.

„Wenn wir Rückstände davon in importierten Lebensmitteln zulassen, ist das nicht nur ein Risiko für unsere Gesundheit, sondern verzerrt auch den Wettbewerb für europäische LandwirtInnen, die sich im Gegensatz zu ihren KollegInnen aus den USA, Brasilien oder Kanada an strengere Regeln halten müssen.“ Dies kommentiert Veronika Feicht, Referentin für Agrarpolitik beim Umweltinstitut.

Zahlreiche Gesprächsprotokolle, Emails und Lobbybriefe dokumentieren, wie die Kommission in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geriet, dennoch „risikobasierte“ Grenzwerte für die verbotenen Stoffe festzulegen. Darauf drängten nicht nur Pestizidhersteller wie Bayer und Syngenta und Handelspartner wie die USA und Kanada, sondern auch die deutsche Bundesregierung.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier:  www.umweltinstitut.org

Quelle: Umweltinstitut München e.V.

Veröffentlichungsdatum: 18. Februar 2020