Für die Bekämpfung von falschem Mehltau an mehreren Gemüsekulturen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proplant und Oronidis Evo erlassen.
Über die bestehende Zulassung hinaus ist vom 20. Mai bis zum 16. September 2026 der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Proplant (Wirkstoff: Propamocarb) gegen falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl, NNNKK) sowie an Kohlrabi (BRSOG) im Freiland zulässig.
Ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel Orondis Evo (Wirkstoffe: Oxathiapiprolin + Azoxystrobin) gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke (CUMSA) im Gewächshaus eingesetzt werden. Diese Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 28. Mai bis zum 24. September 2026.
Quelle: QS
Veröffentlichungsdatum: 03. Juni 2026