Das Handelsgericht Nr. 2 von Granada, Spanien, hat kürzlich ein rechtskräftiges Urteil gefällt, das die Klage des Clubs geschützter Pflanzensorten (Compañía de Variedades Vegetales Protegidas, CVVP, der „CLUB“) gegen einen Erzeuger, der die Bedingungen seines Lizenzvertrags schwerwiegend verletzte, indem er die geschützte Sorte Nadorcott in einer höheren Anzahl als ausdrücklich genehmigt vermehrte und nutzte, vollumfänglich bestätigt, berichtet FyH.
Der beklagte Landwirt muss seine gesamte Plantage roden, einschließlich der lizenzierten Bäume sowie derjenigen, die ohne Genehmigung vermehrt und genutzt wurden.
Das Urteil erklärt den Lizenzvertrag für beendet und ordnet die Rodung und Zerstörung der gesamten Plantage auf dem Grundstück des Beklagten an, sowohl der lizenzierten als auch der ohne Genehmigung genutzten.
Es untersagt zudem jegliche Form der Vermarktung des Pflanzenmaterials und der Ernte und verurteilt den Rechtsverletzer zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Dreifachen der in dem Lizenzvertrag festgelegten Lizenzgebühr für alle vermehrten Pflanzen, einschließlich der lizenzierten und der nicht vertragserfassten, zuzüglich Rechts- und Verzugszinsen sowie Verfahrenskosten.
Dieses neue Urteil stärkt die Wirksamkeit des Lizenzsystems von Nadorcott und zeigt, dass die Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen nicht nur einen schwerwiegenden Verstoß darstellt, sondern auch unmittelbare wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Quelle: FyH.es
Veröffentlichungsdatum: 19. Januar 2026