Mitte November hat das Europäische Parlament (EP) seine Verhandlungsposition zum Gesetzespaket Omnibus I über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie zur Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für unternehmerische Nachhaltigkeit (CSDDD) angenommen.
Demnach sollen der CSRD nur große Unternehmen mit über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR den Berichtspflichten unterliegen, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) in seinem Newsletter.
Nur diese Unternehmen wären verpflichtet, soziale und ökologische Informationen gemäß den Taxonomie-Vorgaben offenzulegen.
Kleinere Unternehmen würden gegenüber zusätzlichen Informationsanforderungen großer Geschäftspartner geschützt, weil diese keine weitergehenden Daten, als in den freiwilligen Standards vorgesehen, anfordern dürfen.

Die CSDDD soll ebenfalls deutlich gelockert werden. Am 18. November starteten die Trilog-Verhandlungen und werden voraussichtlich bis zum 8. Dezember 2025 andauern.
Quelle: DFHV
Veröffentlichungsdatum: 05. Dezember 2025