Ministerin Daniela Schmitt setzt die besonderen Regeln für die belasteten, sogenannten „Roten Gebiete“ vorerst aus. Anlass ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025, das zentrale Rechtsgrundlagen der Gebietsausweisung – § 13a Düngeverordnung in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes – als nicht verfassungskonform eingestuft hat.
„Scharfe Vorgaben, die am Ende keine saubere rechtliche Grundlage haben, sind ein Unding. Das können wir unseren Betrieben nicht zumuten“, sagte Landwirtschafts- und Weinbauministerin Schmitt. „Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, schnell Rechtssicherheit zu schaffen.“ Die allgemein gültigen Vorschriften der Düngeverordnung bleiben in Kraft.
Klar ist jedoch:
Schmitt betonte: „Unsere Betriebe brauchen klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln. Vor Beginn der Düngesaison 2026 muss der Bund die notwendigen rechtlichen Schritte vorlegen.“
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Veröffentlichungsdatum: 27. November 2025