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„Sonderregelung für Landwirtschaft und Gartenbau notwendig“

Provinzialverband und RLV-Arbeitgebervereinigung: Vorschlag der Mindestlohnkommission gefährdet Sonderkulturanbau

Der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer und die Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV-Arbeitgebervereinigung) lehnen den Vorschlag der Mindestlohnkommission zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes in zwei Schritten auf 13,90 Euro/Std. ab dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro/Std. ab dem 1. Januar 2027 ab.

„Die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro ab 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 würde das Aus für viele Betriebe im rheinischen Obst- und Gemüsebau bedeuten“, betont Georg Boekels, Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer. 

„Das Lohngefälle zwischen deutschen Anbauern und unseren wichtigsten Konkurrenten in Süd- und Osteuropa sowie in Nordafrika würde mit einer solchen Anhebung des Mindestlohnes nochmals massiv verschärft. Ein solcher Wettbewerbsnachteil wird vielen Betrieben das Genick brechen. Sie werden den Anbau von Obst und Gemüse entweder einstellen oder deutlich reduzieren.“

Für Johannes Brünker, Vorsitzender der RLV-Arbeitgebervereinigung steht fest: „Für die Landwirtschaft muss es beim Mindestlohn Ausnahmen geben! Schon jetzt tun wir uns schwer mit den hohen Lohnkosten, die bei vielen Kulturen einen Großteil der Gesamtkosten ausmachen. Die Möglichkeiten der Mechanisierung sind derzeit ausgereizt. Es wird noch Jahre dauern, bis etwa Erdbeeren von Robotern geerntet werden können.“, stellt Brünker fest.

„Wir hoffen sehr, dass die von Bauernpräsident Rukwied geforderte Ausnahmeregelung kommen wird, die den Mindestlohn für die Landwirtschaft auf 80 % des gesetzlichen Mindestlohnes beschränken würde. Die Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer, der dem Vorschlag zustimmt, machen uns Hoffnung. Wenn die Verbraucher weiterhin regional erzeugtes Obst und Gemüse essen wollen, brauchen wir diese Ausnahmeregelung“, betonen Boekels und Brünker abschließend.

 

Quelle: RLV

Veröffentlichungsdatum: 04. Juli 2025