Geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen sollen besser geschützt werden. Ihre Eintragung soll erleichtert und ein EU-weiter Schutz ermöglicht werden.
Das sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) veröffentlicht sowie an die Länder und Verbände versendet haben.
Bildquelle © BMLEH
Geografische Angaben betreffen Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet, deren Eigenschaften oder Ansehen auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind.
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, erklärt hierzu:
„Ob Spreewälder Gurken, Wein von der Mosel oder Schwarzwälder Kirschwasser: Deutsche Lebensmittel wie diese sind national und international nicht nur für ihre herausragende Qualität und tollen Geschmack bekannt. Sie sind zugleich kulinarische Botschafter ihrer Heimatregionen. Daher ist es wichtig, dass die Hersteller dieses Alleinstellungsmerkmal noch besser schützen können als bisher. Dafür setzen wir uns mit dem Gesetzentwurf ein.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, erklärt hierzu:
„Herkunft bürgt in vielen Fällen für besondere Qualität - egal ob es um Marzipan aus Lübeck geht, um Glas aus Jena oder um Geigen aus Mittenwald. Gerade deshalb ist es wichtig, Herkunftsangaben rechtlich effektiv zu schützen: Eine Bayerische Breze sollte nicht aus Berlin kommen; und wo Schwarzwälder Schinken draufsteht, da muss auch Schwarzwälder Schinken drin sein. Mit unserem Gesetz verbessern wir den Schutz geografischer Herkunftsangaben. Insbesondere beziehen wir erstmals handwerkliche und industrielle Erzeugnisse in den Schutz ein: „Uhren aus Glashütte“ können künftig genauso geschützt werden wie „Thüringer Rostbratwürste“. Wir fördern damit regionales Handwerk und traditionelle Industrie - und wir leisten einen Beitrag zum Verbraucherschutz. Denn gerade für Verbraucherinnen und Verbraucher sind geografische Herkunftsangaben ein Qualitätssiegel.“
Der Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse sowie für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wurde auf europäischer Ebene umfassend reformiert und erweitert. Erstmalig unionsrechtlich geregelt wurde der Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse (sog. CIGIs, craft and industrial geographical indications). Parallel dazu wurde das System für den Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen (sog. AGRI-GIs) umfassend reformiert und in einer neuen EU-Verordnung vereinheitlicht.
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf enthält die notwendigen nationalen Durchführungsregelungen, um geografische Angaben effektiv zu schützen.
Für den Schutz geografischer Angaben bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrargeoschutz) sieht der federführend vom BMLEH erstellte Teil des Gesetzesentwurfs unter anderem folgende Regelungen vor:
In dem in federführender Zuständigkeit des BMJV ausgearbeiteten Teil des Gesetzentwurfs sind insbesondere die folgenden Regelungen vorgesehen:
Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versendet und auf den Internetseiten des BMJV und des BMLEH veröffentlicht. Die interessierten Kreise sowie alle Bürgerinnen und Bürger haben nun Gelegenheit, bis zum 16. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind zentral beim BMJV einzureichen und werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.
Quelle: Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Veröffentlichungsdatum: 03. Juli 2025