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EPAL bekämpft das Angebot von Europaletten "2. Klasse" und die Verwendung von Holz aus illegalen Quellen

Die internationale Qualitätssicherung der European Pallet Association e.V. (EPAL) erfolgt nicht nur bei der Produktion und Reparatur von EPAL-Paletten durch die Lizenznehmer der EPAL, sondern bekämpft auch das Angebot und die Lieferung von gefälschten Paletten, die aktuell von Händlern als "2. Klasse-Paletten" angeboten werden.

EPAL Pallet Marke Foto © European Pallet Association eV EPAL
EPAL Pallet Marke Foto © European Pallet Association eV

Diese Paletten weisen nicht nur Qualitätsmängel auf, sondern es besteht auch der dringende Verdacht, dass dabei illegales Holz verwendet wird.
EPAL empfiehlt daher, EPAL Europaletten ausschließlich von Lizenznehmern der EPAL zu kaufen.

Angebot von neuen EPAL-Paletten mit der Bezeichnung „2. Klasse“

In den vergangenen Wochen sind vereinzelt EPAL Europaletten zu auffällig niedrigen Preisen und mit der Bezeichnung „2. Klasse“ angeboten worden. Die Angebote werden insbesondere von Händlern per E-Mail versandt, teilweise mit Fotos der angebotenen Paletten. Auf diesen Fotos ist zu erkennen, dass die Paletten erhebliche Qualitätsmängel aufweisen. Insbesondere wird Holz mit Baumkanten und anderen Mängeln verwendet, das nicht für die Produktion von EPAL-Paletten zugelassen ist. Des Weiteren sind häufig Fehler des Nagelbilds festzustellen.

Wir nehmen diese Entwicklung zum Anlass, noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, dass neue EPAL-Paletten nicht als „EPAL-Paletten 2. Klasse“ angeboten werden dürfen. Neue EPAL Europaletten müssen ohne jede Einschränkung den Bestimmungen des Technischen Regelwerks der EPAL entsprechen. Es ist nicht erlaubt, Bauteile und Nägel minderer Qualität zu verwenden und die Paletten als „EPAL-Paletten 2. Klasse“ anzubieten.

Werden neue EPAL Europaletten mit der Bezeichnung „2. Klasse“ angeboten, handelt es sich um Fälschungen, da nur solche Paletten mit der Marke „EPAL im Oval“ gekennzeichnet werden dürfen, welche den Bestimmungen des Technischen Regelwerks der EPAL entsprechen.

EPAL hat daher alle Lizenznehmer und die Zollämter informiert, dass EPAL-Paletten, die mit der Bezeichnung „2. Klasse“ angeboten und geliefert werden und erkennbare Qualitätsmängel aufweisen, vernichtet werden müssen. Bei Zweifeln, ob es sich um gefälschte Paletten handelt, wird die Prüfgesellschaft der EPAL (Bureau Veritas) die Paletten prüfen.

EPAL wird es im Interesse der Verwender und Lizenznehmer nicht dulden, dass neue EPAL Europaletten mit der Bezeichnung „2. Klasse“ angeboten werden, da die uneingeschränkte und international einheitliche Qualität von EPAL Europaletten die Grundlage für sichere Logistikprozesse und die hohe Wertschätzung von EPAL Europaletten ist.

Verwender von EPAL Europaletten aus Industrie, Handel und Logistik sollten EPAL Europaletten ausschließlich von Lizenznehmern der EPAL kaufen, um jedes Problem hinsichtlich Qualität und Legalität der Paletten zu vermeiden.

Ausschließliche Verwendung von Holz aus legaler Herkunft

Europaletten werden aktuell teilweise zu so geringen Preisen angeboten, dass bei einer Kalkulation unter Berücksichtigung der Preise für Rundholz oder Schnittholz die angebotenen Palettenpreise nicht nachvollzogen werden können.

Es ist daher zu befürchten, dass solche Europaletten, die zu auffällig geringen Preisen angeboten werden, nicht nur Qualitätsmängel aufweisen, sondern auch mit Holz aus illegaler Herkunft produziert werden, das zu deutlich geringeren Preisen angeboten wird als Holz aus legaler Herkunft. Dabei handelt es sich entweder um Holz, das ohne Genehmigung der nationalen Behörden eingeschlagen worden ist, oder um Holz, das unter Verletzung der Sanktionen gegen Russland und Belarus aus diesen Ländern importiert worden ist. Bei der Lieferung von Paletten und Holz aus Belarus wird häufig falsch deklariert, dass das Holz oder die Holzprodukte aus Kasachstan oder Kirgisistan stammen. Im Falle von EPAL Europaletten ist dies schon deshalb falsch, weil in diesen Ländern keine Lizenznehmer der EPAL existieren. EPAL arbeit daher eng mit den Zollbehörden zusammen, um den Import von illegal produzierten und gefälschten Europaletten zu verhindern.

Die Lizenznehmer von EPAL Europaletten sind verpflichtet, zusätzlich zu den Bestimmungen des Technischen Regelwerks auch alle gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Regelungen der European Timber Regulation (EUTR) einzuhalten.

Mit dem Kauf von EPAL Europaletten direkt von einem der Lizenznehmer der EPAL können die Verwender daher sicherstellen, dass die von Ihnen eingesetzten Paletten allen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Anforderungen an die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern erfüllen.

Quelle: EPAL

Veröffentlichungsdatum: 13. Juni 2023