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DFHV: Arbeitszeiterfassung pragmatisch lösen

Volles Programm gab es auf der BGA-Geschäftsführerkonferenz am 09.02.2023 in Berlin, an der der DFHV-Geschäftsführer Dr. Brügger teilnahm. Bei der Jahresauftaktsitzung wurden die wichtigen Themen des Groß- und Außenhandels und seinen Dienstleistern für das Jahres diskutiert. Im Mittelpunkt standen hierbei die wirtschaftliche Lage im Großhandel, die Arbeitszeiterfassung und das Lieferkettengesetz, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

DFHV Dr Andreas Brügger Geschäftsführer Foto © DFHV.
Dr Andreas Brügger Geschäftsführer. Foto © DFHV

Bereits beim Get-together am Vorabend gab der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, eine Einführung in die Themen Fachkräfteeinwanderung und Arbeitszeiterfassung. In dem Eckpunktepapier der Bundesregierung, das Neuregelungen skizziert, wird unter anderem eine erleichterte Einwanderung von Menschen mit passender Berufserfahrung und mindestens zweijähriger einschlägiger Ausbildung im Herkunftsland enthalten sein. Kober berichtete, dass ein großer Streitpunkt in der Koalition die Zuwanderung in die Zeitarbeit sei, für die sich die FDP einsetzt. Über dieses Instrument kann mittelständischen Unternehmen einerseits und den betroffenen Menschen andererseits eine gute Perspektive geboten werden.

Die drei Kernforderungen zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung lauten aus Sicht des Großhandels wie folgt: Die Modernisierung des materiellen Arbeitszeitrechts an die moderne Arbeitswelt. Hierbei soll der europarechtlich zulässige Rahmen genutzt werden. Insbesondere muss ein Wechsel von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit erfolgen.

Der Gesetzgeber soll Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung vorsehen können, wo dies europarechtlich möglich ist. Zulässig ist dies für Beschäftigte und Tätigkeiten, in denen die Arbeitszeit nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann.

Dritte Forderung ist die Flexibilität bei der Art und Weise der Aufzeichnung. Wenn der Gesetzgeber Regelungen zur Arbeitszeiterfassung trifft, muss er eine möglichst praktikable und bürokratiearme Lösung finden, die den vielfältigen Praxisanforderungen gerecht wird. So muss insbesondere eine Delegation der Erfassung auf die Beschäftigten und als Art der Erfassung vom Papier bis zur App alles möglich bleiben.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 2/2023
 

Veröffentlichungsdatum: 07. März 2023