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BVL/QS: Notfallzulassung für Verimark für verschiedene Fruchtgemüse im Gewächshaus

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Verimark (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erlassen.

Bildquelle: Shutterstock.com Erdbeeren
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Danach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung von Thrips spp. beim Gewächshaus-Anbau von Tomaten, Paprika, Gurken und Auberginen zum Einsatz kommen. Die Notfallzulassung für Verimark gilt für den Zeitraum vom 12. August bis zum 9. Dezember 2022.

Eine detaillierte Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.

 

Veröffentlichungsdatum: 23. August 2022