Artikel lesen

Notfallzulassung für CURATIO für Anwendung an Kernobst

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel CURATIO erlassen.

Bildquelle: Shutterstock.comAnbau
Bildquelle: Shutterstock.com

Hiernach ist der Einsatz des Kontaktfungizids mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe an Kernobst zur Bekämpfung der Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) sowie der Regenflecken- und Fliegenschmutzkrankheit zulässig. Die Notfallzulassung für CURATIO ist auf den Zeitraum vom 7. Juli bis zum 4. November 2022 beschränkt.

Eine genaue Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.

 

Veröffentlichungsdatum: 08. Juli 2022