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BAG und BGL gemeinsam für fairen Wettbewerb im Straßengüterverkehr 2.0

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. haben ihre Zusammenarbeit gegen unfaire Praktiken im Straßengüterverkehr weiter ausgebaut. Besonders im Fokus: illegale Kabotagetransporte.

Bildquelle: Shutterstock.com LKW
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Bei konkreten Anhaltspunkten auf die systematische Nicht-Einhaltung der Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes werden dem BGL regelmäßig Hinweise übermittelt, die dann über die Task Force Hinweisbearbeitung an das BAG weitergeleitet und von dort verfolgt werden. Damit wird ein schnelles und effizientes Vorgehen in Prüf- und Ermittlungsverfahren unterstützt

Im Jahr 2021 hat das BAG sowohl seine Schwerpunktkontrollen als auch seine Betriebskontrollen intensiviert: Trotz der anhaltenden Corona-Situation hat der Verkehrskontrolldienst des BAG u.a. nach Hinweisen des BGL 35 Schwerpunktkontrollen gebietsfremder Unternehmen durchgeführt, wobei mehr als 18.000 Fahrzeuge kontrolliert und dabei fast 16.000 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft wurden. Zum Vergleich: 2020 wurden in 14 Schwerpunktkontrollen rund 5.000 Fahrzeuge kontrolliert; davon etwa 4.500 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen. Auch die festgesetzten Bußgelder sind 2021 mit rund 3,6, Mio. € deutlich angestiegen (2020: 2,2 Mio. €).

Bei den aus den Schwerpunktkontrollen resultierenden nachgelagerten Betriebskontrollen sind im zurückliegenden Jahr mehr als 200 Unternehmen mit knapp 70.000 Beförderungen geprüft worden. Hiervon wurden mehr als 10.000 Beförderungen beanstandet. Insgesamt erließ das Bundesamt Bußgeld-und Einziehungsbescheide über eine Gesamtsumme von rund 1.8 Mio. € (gegenüber ca. 830.000 €. – im Jahr 2020).

Eine deutliche Steigerung, die auch darauf zurückzuführen ist, dass sich unter den beanstandeten Fällen ein höherer Anteil an Großunternehmen befindet. Dabei lag auch im zurückliegenden Jahr die Einhaltung der Bestimmungen zur Auftraggeberhaftung bzw. Kabotage wieder besonders im Blick.

Quelle: BAG/BGL

Veröffentlichungsdatum: 10. Juni 2022