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Notfallzulassung für Anwendung von Fonganil Gold gegen Falschen Mehltau an Tomatenjungpflanzen

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Zur Bekämpfung von Falschem Mehltau an Tomatenjungpflanzen im Gewächshaus hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erlassen.

Bildquelle: Shutterstock.com Tomaten
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Im Zuge der auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung ist die Anwendung von Fonganil Gold im Zeitraum vom 2. Februar bis zum 1. Juni 2022 zulässig.

Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.

 

 

Veröffentlichungsdatum: 09. Februar 2022