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Lückenlose Rückverfolgbarkeit - QS schließt Rückverfolgbarkeitschecks bei Obst, Gemüse und Kartoffeln

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH konnte auch die zweiten Rückverfolgbarkeitschecks in 2021 lückenlos abschließen. Um die Umsetzung der einschlägigen QS-Anforderung in der Praxis zu testen, wurden in den Monaten Oktober, November und Dezember 2021 insgesamt 12 Produkte in der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln zurückverfolgt. In allen Fällen konnte der Weg der Produkte von der Einzelhandelsfiliale zurück bis zum Erzeuger eindeutig identifiziert werden.

Bildquelle: Shutterstock.com Gemuese
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Die korrekte Identität und die eindeutige Rückverfolgbarkeit unserer Produkte im QS-System ist für alle Beteiligten von größter Bedeutung. Das schafft Sicherheit und Vertrauen in die Abläufe und gibt uns zudem die Gewissheit, dass wir in einem potenziellen Krisenfall schnell handeln und mögliche Gefahren für die Lebensmittelsicherheit minimieren können, erläutert Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH, die Relevanz der regelmäßigen Rückverfolgbarkeitschecks. Im Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln standen nach den Checks im Frühjahr 2021 nun die Produkte Kartoffeln, Radieschen, Rosenkohl, Chinakohl, Zwiebeln, Brokkoli, Eisbergsalat, Wurzelballensalat, Birnen, Staudensellerie und Wurzelpetersilie auf dem Prüfstand.

Alle Rückstands- und Isotopenanalysen unauffällig

Im Rahmen der Rückverfolgbarkeit beauftragte QS ein Labor damit, die Produktproben auf die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte sowie den ausschließlichen Einsatz der für die Kultur zulässigen Pflanzenschutzmittel zu analysieren. Das von QS zugelassene Labor hat in keiner Probe eine Überschreitung der zulässigen Rückstandshöchstgehalt messen können. Ebenso wurden keine unzulässigen Wirkstoffe detektiert. Darüber hinaus wurden die Analyseergebnisse mit den Ackerschlagdateien der Erzeuger abgeglichen. Dabei konnten die eingesetzten Wirkstoffe eindeutig zugeordnet werden.

Zur Beurteilung der deklarierten Herkunft ließ QS darüber hinaus stichprobenartig Isotopenanalysen durchführen. Auch hier konnten die Produkt- bzw. Herkunftsangaben eindeutig bestätigt werden.

Fristen eingehalten – Informationen vollständig

Neben 8 Filialen des Lebensmitteleinzelhandels waren weitere 38 unterschiedliche Unternehmen (8 Zentralläger/Fruchthöfe, 16 Großhändler, 12 Erzeuger und 2 Bündler) aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien in die Rückverfolgbarkeitschecks involviert. Durchschnittlich waren drei bis vier Unternehmen an der Vermarktung und Produktion beteiligt.

Die Reaktionszeiten zwischen der Kontaktaufnahme durch QS und der jeweiligen Rückmeldung des Betriebes hielten alle Beteiligten ein, so dass alle ausgewählten Produkte fristgerecht und lückenlos bis zum Erzeuger rückverfolgt werden konnten.

Download: QS Rückverfolgbarkeitschecks-Systemkette-OGK

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Veröffentlichungsdatum: 21. Januar 2022