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BGL und ELVIS warnen vor unregulierter Weitergabe der Telematik-Daten

Europas größter Lkw-Ladungs-Verbund ELVIS und der führende Verband der deutschen Transport- und Logistikbranche BGL beobachten in den letzten Wochen zunehmende Anfragen gegenüber Transport- und Speditionsunternehmen zur Freigabe ihrer Telematik-Daten im Zusammenhang mit Auftragserfüllungen über Frachtenvermittlungsplattformen.

Bildquelle: Shutterstock.com Data
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Auf diese Daten sollen sowohl der Betreiber der Internetplattform als auch die Auftraggeber zugreifen können, um die Abläufe der Auftragsabwicklung zu optimieren. Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und ELVIS kommen nach rechtlicher Prüfung durch das BGL-Kompetenzzentrum Recht (KomRe) zu dem Schluss, dass eine unregulierte Weitergabe der Telematik-Daten an Dritte abzulehnen ist. Dabei darf den Unternehmen kein Nachteil entstehen, z.B. durch Ausschluss von Ausschreibungen oder Transporten über eine Plattform.

In Deutschland ist der Schutz personenbezogener Daten ein hohes Gut. Die Weitergabe dieser Daten ist streng reglementiert. Der häufig unbekümmerte Umgang mit der Weitergabe von Telematik-Daten an Dritte ist daher unbedingt kritisch zu hinterfragen. Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt der Anwendungsbereich der Verordnung für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Telematik-Daten sind per se personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO, da sie sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person – den Lkw-Fahrer – beziehen.

Weitere Informationen.

Quelle: BGL

Veröffentlichungsdatum: 13. August 2021