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Notfallzulassungen für Spruzit Neu und Quickdown in Kernobst

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Spruzit Neu und Quickdown erteilt. Auf Basis vonArtikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus darf Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) zur Bekämpfung des Birnenknospenenstechers (Anthonomus pyri) sowie von Rotbeinigen Baumwanzen (Pentatoma rufipes) in Kernobst angewendet werden.

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzenschutz
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Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Anbau beschränkt und gilt für den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. November 28. November 2021.

Zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln ist darüber hinaus ab sofort die Anwendung des Kontaktherbizids Quickdown (Wirkstoff: Pyraflufen-ethyl) zulässig. Die Notfallzulassung für Quickdown ist vom 23. Juli bis zum 19. November 2021 gültig.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuellen Notfallzulassungen des BVL finden Sie hier.

 

Veröffentlichungsdatum: 10. August 2021