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DSLV warnt vor Überregulierung: Speditionen befürchten zusätzlichen administrativen Ballast

Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode warnt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik davor, unternehmerisches Leistungsvermögen durch Überregulierung und Bürokratie zukünftig immer weiter einzuengen.

Bildquelle: Shutterstock.com LKW
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Gesetze zur Verbesserung des Klimaschutzes, zur Arbeitnehmermitbestimmung, zum Datenschutz und zur Beachtung von Menschenrechten adressieren aus Sicht des DSLV grundsätzlich richtige Themen, doch bürdet die Politik der Wirtschaft immer höhere administrative Lasten auf und reflektiert nicht ausreichend die Wirkung ihrer Entscheidungen.
 
Bei einem LogistikTalk im Rahmen der Mitgliederversammlung des DSLV am 10. Juni 2021 appellierte DSLV-Präsident Axel Plaß vor Bundestagsabgeordneten von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP: „Die hohe unternehmerische Verantwortung enthält neben der wirtschaftlichen ohne Zweifel auch eine soziale und gesellschaftliche Komponente. Handlung und Haftung liegen in einer Hand. Dieses wichtige Grundprinzip der Sozialen Marktwirtschaft gerät aber zunehmend in ein Missverhältnis. Unternehmensinhaber, die für den Unternehmenskurs geradestehen, müssen auch weiterhin die Zügel in der Hand behalten.“
 
Ausgerechnet in der Hochphase grundsätzlich positiver Erfahrungen bei Arbeitgebern und Beschäftigten und daraus resultierender hoher Akzeptanz bei den Unternehmen will die Bundesregierung zusätzlich ein Gesetz zur Durchsetzung eines arbeitnehmerseitigen Rechtsanspruchs auf Homeoffice erlassen und kehrt darin die Darlegungspflicht zu Lasten des Arbeitgebers um.
 
Anstatt gemeinsam mit der Wirtschaft eine EU-weite Lösung für die Stärkung von Menschenrechten, Arbeitsschutzauflagen und Umweltschutz in globalen Beschaffungswegen und Dienstleistungsbeziehungen voranzutreiben, prescht Deutschland jetzt mit einem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor. Größere deutsche Logistikhäuser werden ab 1. Januar 2023 ein globales Risikoanalyse- und Monitoring-System unter Einbezug ihrer Transportdienstleister einrichten müssen – oftmals ohne ausreichende Daten und im Wettbewerb mit Logistikhäusern anderer Nationen, die hiervon nicht betroffen sind.

Quelle: DSLV

Veröffentlichungsdatum: 17. Juni 2021