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BVL erlässt Notfallzulassungen für Apron XL und Maxim XL

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Apron XL und Maxim XL, welche beide jeweils den Wirkstoff Metalaxyl-M enthalten, erlassen.

Bildquelle: Shutterstock.com Radies
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Das Fungizid Apron XL darf im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2021 bei den nachfolgenden Kulturen zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten (Pythium spp.) und/oder falschem Mehltau zum Einsatz gebracht werden:

  • Gegen Auflaufkrankheiten (Pythium spp.) in Buschbohne (Saatgutbehandlung),
  • gegen Auflaufkrankheiten und falschen Mehltau (Frühbefall) in Radieschen, Feldsalat, Spinat (Saatgutbehandlung) sowie
  • gegen falschen Mehltau (Frühbefall) in Rucola-Arten und frischen Kräutern (Saatgutbehandlung).

Über die bestehende Zulassung hinaus darf zudem das Pflanzenschutzmittel Maxim XL – ebenfalls im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2021 – gegen Auslaufkrankheiten und/oder falschem Mehltau bei den folgenden Kulturen eingesetzt werden:

  • gegen Auflaufkrankheiten in Zuckermais (Saatgutbehandlung),
  • gegen Auflaufkrankheiten und falscher Mehltau (Frühbefall) in frischen Kräutern (außer Salvia officinalis spec.) und Rucola-Arten (Saatgutbehandlung).

Bitte beachten Sie, dass das BVL mit Wirkung zum 1. Juni 2021 ein Ruhen der Zulassung für mehrere Pflanzenschutzmittel angeordnet hat, die den Wirkstoff Metalaxyl-M enthalten. Von dieser Entscheidung sind auch Anwendungen im Freiland von Maxim XL betroffen.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.

 

Veröffentlichungsdatum: 08. Juni 2021