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Vier Vorhaben der EU zu RHG-Änderungen

In der letzten Sitzung des Ständigen Ausschusses (SCoPAFF Residues) am 22./23. Februar 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten insgesamt vier Verordnungsentwürfe zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen. Bei zwei Entwürfen handelt es sich um RHG-Anhebungen für insgesamt acht Wirkstoffe, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

Bildquelle: Shutterstock.com O&G
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In diesen Fällen werden die neuen RHG direkt gültig, das heißt 20 Tage nach Inkrafttreten der EU-Verordnung. Bei Obst und Gemüse sind allerdings nur vier Wirkstoffe betroffen (Cycloxydim, Cyflumetofen, Fludioxonil, Fluoxypyr).

Die anderen beiden Entwürfe betreffen RHG-Absenkungen für insgesamt elf verschiedene Wirkstoffe, zum Teil verbunden mit Änderungen der Rückstandsdefinition. Hierbei werden die neuen RHG erst sechs Monate nach in Kraft treten der EU-Verordnung gültig. Den üblichen Zeitplan vorausgesetzt, kann das ab Anfang 2022 der Fall sein.

Die DFHV-Mitglieder erhalten über einen separaten QM-Infoverteiler Details zu den jeweiligen Änderungen, also welches Obst und Gemüse betroffen ist (Produkt-/ Wirkstoffkombination) und ab wann die neuen RHG gültig werden.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 3/2021.

 

Veröffentlichungsdatum: 29. April 2021