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RLV: Pflanzenschutzmittelrückstände EU-weit auf niedrigem Niveau

Die in der Europäischen Union angebotenen Lebensmittel sind nach wie vor weitgehend frei von Pflanzenschutzmittelrückständen, berichtet der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und weist auf den kürzlich vorgestellten Jahresbericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hin.

Bildquelle: Shutterstock.com Markt
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Demnach lagen im Berichtsjahr 2019 von insgesamt 91 302 untersuchten Proben 96,1 % innerhalb der gesetzlich zulässigen Werte. Laut EFSA befanden sich bei den 12 579 Proben, die im Rahmen des EU-koordinierten Kontrollprogramms (EUCP) analysiert wurden, sogar 98 % innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte. Im Rahmen des EUCP wurden dem Bericht zufolge Zufallsstichproben von zwölf Lebensmitteln analysiert. Darunter befanden sich unter anderem Kopfkohl, Kopfsalat, Pfirsiche, Äpfel, Erdbeeren, Tomaten sowie Weintrauben, Kuhmilch und Schweinefett. Die Analyse habe ergeben, dass 6 674 EUCP-Proben - also 53 % - frei von quantifizierbaren Pflanzenschutzmittelrückständen gewesen seien, teilte die EFSA mit. Bei 5 664 beziehungsweise 45 % der Proben seien Rückstände von einem oder zwei Stoffen identifiziert worden; die zulässigen Grenzwerte seien aber nicht überschritten worden. Nur bei 241 EUCP-Proben beziehungsweise 2 % der Gesamtstichprobe hätten die aufgespürten Rückstände die zulässigen gesetzlichen Grenzwerte überschritten.

Auch der Anfang des Jahres erschienene Bericht „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2019“ vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bestätigte, dass bei den meisten Lebensmitteln in Deutschland die seit Jahren geringe Belastung mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln sogar weiter gesunken sei. Eine ähnliche Entwicklung zeigten laut BVL die Untersuchungsergebnisse bei verarbeiteten Lebensmitteln und in abgeschwächter Form auch bei Obst und Gemüse. Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Tomaten, Äpfel und Kartoffeln wiesen kaum oder gar keine Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte auf.

Weitere Infos gibt es dazu unter www.rlv.de/presse/beitrag-presse/detail/kaum-rueckstaende-in-lebensmitteln/.

Quelle: RLV

Veröffentlichungsdatum: 15. April 2021