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Studie: "Infektionsschutz und Erntesicherung durch Verlängerung der kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung"

Die Spargelsaison steht in den Startlöchern, für die Erdbeersaison laufen bereits die Vorbereitungen, die Infektionsschutz- und Hygienekonzepte sind umgesetzt, doch ist die Situation in den Betrieben angesichts der Corona-Pandemie und der Anreise der Erntehelfer und Erntehelferinnen aus Osteuropa angespannt. Werden sie problemlos einreisen können? Werden viele von ihnen aus Angst vor dem Infektionsrisiko in Deutschland lieber im Heimatland bleiben? Und wie wird der Personalwechsel mitten in der Saison gelingen?

Foto © VSSE
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Das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände hat aus diesem Grund vom 15. bis 17. März 2021 unter über 1.000 Betrieben eine Online-Umfrage zum Thema „Kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigungsdauer von drei Monaten auf fünf Monate pro Jahr 2021 erweitern“ durchgeführt. An ihr haben sich mit 381 Betrieben über ein Drittel beteiligt. „Die große Beteiligung an der kurzfristigen Umfrage zum Saisonstart zeigt, unter welchem Druck die Betriebe stehen: Das Infektionsrisiko ist durch die Corona-Virusvarianten weit höher als vergangenes Jahr. Eine Verlängerung der kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 115 Tage bzw. von drei auf fünf Monate könnte die Situation sehr entspannen. Für die Erntehelfer und Erntehelferinnen wäre es eine zusätzliche Motivation für eine längere Arbeitsperiode unter Corona-Bedingungen zu reisen. Die Betriebe hätten nur einmal zu Saisonbeginn die Einreise ihrer Arbeitskräfte und auch keinen Personalwechsel in der laufenden Saison. Das würde die betrieblichen Abläufe entlasten, und das Infektionsrisiko stark senken“, betont Simon Schumacher, Vorstandssprecher des Verbands Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE), stellvertretend für das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände.

Mit der Verlängerung der Beschäftigungsdauer konnte zu 28 % ein Personalwechsel während der Saison und damit ein höheres Infektionsrisiko vermieden werden

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95 % der Betriebe haben 2020 die Verlängerung der kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung genutzt und konnten mit durchschnittlich 28 % ein knappes Drittel weiterer Saisonarbeitskräfte einsparen und damit Reiseverkehr, Personalwechsel und damit verbundene Infektionsrisiken vermeiden. 98 % der Saisonarbeitskräfte möchten sozialversicherungsfrei beschäftigt werden und begrüßten die Verlängerung der kurzfristigen, sozialversicherungsfreien Beschäftigungsdauer 2020. Das Interesse, den Verdienst ohne sofortigen Lohnabzug von 20 % zu erhalten überwiegt damit deutlich die Option einer Rente, denn häufig erreichen die Arbeitskräfte die Anwartschaft von fünf Jahren nicht.

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Nahezu alle Spargel- und Beerenbetriebe schließen eine zusätzliche Krankenversicherung für Ihre Erntehelfer/innen ab 96 % der Betriebe schließen für die Erntehelfer/innen auf Betriebskosten eine zusätzliche Krankenversicherung ab, so dass die Behauptung der Gewerkschaften, Saisonarbeitskräfte hätten bei einer sozialversicherungsfreien Beschäftigung keine Krankenversicherung, widerlegt werden kann.


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Es werden Bedingungen diskutiert, die einer Verlängerung der sozialversicherungsfreien Beschäftigungsdauer von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ermöglichen könnten: den Abschluss einer Krankenversicherung, den Abschluss einer Rentenversicherung und die Einwilligung, dass Gewerkschaften das Betriebsgelände jederzeit betreten können. Die befragten Betriebe befürworten mit 86 % die Krankenversicherungspflicht, bei der Rentenversicherungspflicht sprechen sich laut der Umfrage 55 % dagegen aus. Ein ständiges Betretungsrecht des Betriebsgeländes lehnen 55 % der Betriebe ab.

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„Aus Sicht des Netzwerks der Spargel- und Beerenverbände sind dies sehr weitreichende Bedingungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen sehen in der Forderung nach einer Rentenversicherungspflicht keinen Mehrwert für ihre Arbeitskräfte, da diese im jetzigen System vor allem das deutsche System stützen, aber selbst kaum Vorteile haben. Auch ist das geforderte ständige Betretungsrecht des Betriebsgeländes durch die Gewerkschaften – und das in Pandemiezeiten – nicht gewünscht und nicht erforderlich, da die Kontrollen durch staatliche Stellen erfolgen. Die Betriebe tun gerade ihr Möglichstes, um die Saisonvorbereitungen und die Ernte unter maximalem Infektionsschutz zu gewährleisten. Dies sollte man auf politischer Ebene mit der Verlängerung der kurzfristigen, sozialversicherungsfreien Beschäftigungsdauer auf 115 Tage oder fünf Monate unterstützen“, fordert Simon Schumacher.

Quelle: Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. - VSSE

Veröffentlichungsdatum: 19. März 2021