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Europäische Verkehrsverbände schalten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein

13 europäische Transportverbände haben sich unter Federführung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in einem gemeinsamen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt, um auf die nicht hinnehmbaren Verkehrsbeschränkungen gegen den Transitverkehr auf der Brennerroute durch Tirol hinzuweisen.

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Tiroler Landesregierung verstößt seit Jahren gegen die EU-Grundfreiheiten

 

Die zahlreichen von Tirol beschlossenen Maßnahmen führen zu starken Behinderungen bei der Durchführung regelmäßiger alpenquerender Transporte und verursachen erhebliche Probleme hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Lieferketten innerhalb der Europäischen Union.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Innsbruck (!) bestätigt die Rechtsauffassung der Transportverbände, wonach ein zentrales Element der Tiroler Maßnahmen, das sog. Sektorale Fahrverbot, auf einer der wichtigsten europäischen Verkehrsadern unverhältnismäßig ist und in der Folge eindeutig gegen EU-Recht verstößt. Euroklassenfahrverbote und Nachtfahrverbote auf der Inntalautobahn sowie die Blockabfertigung ergänzen die Verbotsmaßnahmen Tirols und führen regelmäßig zu chaotischen Zuständen auf deutschen Autobahnen.

Der BGL hatte bereits am 03. Dezember 2020 gemeinsam mit anderen Verbänden an Frau von der Leyen geschrieben und bis heute keine qualifizierte Reaktion erhalten. Daher wurde Frau von der Leyen aufgefordert, endlich ihrer Aufgabe als Hüterin der EU-Verträge gerecht zu werden und entschieden gegen die Antitransitmaßnahmen vorzugehen, um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union wiederherzustellen.

Die Transportverbände wiesen Frau von der Leyen darauf hin, dass viele mittelständische Unternehmen und deren Mitarbeiter zunehmend maßlos darüber enttäuscht sind, dass die EU-Kommission weiterhin tatenlos zusieht, wie Österreich täglich gegen die Freiheit des Warenverkehrs als eine der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union verstößt.
 

Quelle: BGL

Veröffentlichungsdatum: 09. März 2021