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Unfaire Handelspraktiken verbieten

Deutsche Umwelthilfe fordert entschlossenen Kampf gegen Ursachen von Lebensmittelverschwendung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert den Stopp unfairer Handelspraktiken zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung. Kurzfristige Bestellungen, willkürliche Qualitätsstandards oder Werbeaktionen des Handels führen bereits in der landwirtschaftlichen Produktion zur Verschwendung genießbarer Lebensmitteln.

Bildquelle: Shutterstock.com Lebensmittel
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Am Mittwoch befasste sich der Bundestag erstmals mit der Änderung des Agrarmarkstrukturgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Handel zwingt Produzentinnen und Produzenten durch unfaire Verträge und willkürliche Qualitätsstandards zur systematischen Überproduktion von Lebensmitteln. Damit diese ihre Produkte jederzeit und immer in der geforderten Qualität liefern können, produzieren sie vor allem bei Obst- und Gemüse deutlich über der Nachfrage, bei Salat etwa in Höhe von 20 Prozent. Wir fordern Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner deswegen dazu auf, durch das Verbot unfairer Handelspraktiken die so entstandene Lebensmittelverschwendung wirksam zu bekämpfen und Landwirtinnen und Landwirte vor dem Handel zu schützen. Der vorliegende Gesetzesentwurf reicht hierfür nicht aus."

Lebensmittelverschwendung bei den Erzeugerinnen und Erzeugern kann erheblich sein. Bei frischem Obst und Gemüse liegen die Ernteverluste laut Thünen-Institut insgesamt bei durchschnittlich 25 Prozent. Unfaire Handelspraktiken wie hohe informelle Qualitätsanforderungen des Einzelhandels sind einer der Hauptfaktoren für Ernteverluste. Diese Anforderungen haben in den letzten 10 Jahren deutlich zugenommen, obwohl das Aussehen eines Produkts nichts mit der Qualität zu tun hat.

Neben dem Verbot willkürlicher Qualitätsstandards fordert die DUH die Aufnahme weiterer Verbote unfairer Handelspraktiken in den vorliegenden Gesetzesentwurf. Dazu zählen das Verbot kurzfristiger Bestellungen, von Werbeaktionen des Einzelhandels, die spontane Änderungen in der Nachfragemenge und den Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse ergeben sowie die Auslistung von Produzenten aufgrund von abweichenden Liefermengen, die etwa durch Witterungsbedingungen zustande kommen.

Quelle: Ots/Deutsche Umwelthilfe e.V.

 

Veröffentlichungsdatum: 28. Januar 2021