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Auswirkungen der neuen Düngeverordnung für den Gemüseanbau: im Gespräch mit Kerstin Mahler (DLR)

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Die neue Düngeverordnung (DüV) verlangt, dass ab dem 1. Januar 2021 in nitratbelasteten Gebieten 20 Prozent unter dem ermittelten Stickstoffbedarf gedüngt wird. Kerstin Mahler vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) in Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass die deutlich verschärften Düngevorschriften und die Festlegung sogenannter roter Gebiete mit Ertrags- und Qualitätsverlusten im Gemüseanbau verbunden sein werden.

Bildquelle: Shutterstock.com Salat Anbau
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Zu den Auswirkungen der Düngeverordnung und Herausforderungen für die Branche hat der QS Qualität und Sicherheit GmbH ein Interview mit Kerstin Mahler geführt.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier auf https://www.q-s.de/

QS Qualität und Sicherheit GmbH

Veröffentlichungsdatum: 24. November 2020