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Notfallzulassungen im Pflanzenschutz - BVL-Bericht für 2018 erschienen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für Notfallsituationen. Darin sind die ausgesprochenen Zulassungen in den einzelnen Einsatzgebieten getrennt nach Wirkungsbereichen sowie Erläuterungen zum Umfang und zum fachlichen Hintergrund der Zulassungen dargestellt. Der Bericht für das Jahr 2018 ist nun erschienen.

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzenschutz
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Aus dem Bericht geht hervor, dass insgesamt 73 Anträge auf Notfallzulassung gestellt wurden. Von diesen Anträgen mündeten 50 Anträge in Zulassungen. Der überwiegende Anteil der Anträge (52 %) wurde für das Einsatzgebiet Obstbau gestellt. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zum Jahr 2017 noch einmal um 6 % erhöht. Damit ist der Obstbau mit einem oft notwendigen Einsatz von Insektiziden aktuell am stärksten von der Erteilung von Notfallzulassungen abhängig. Die anderen Einsatzgebiete (Hopfenbau, Forst, Wein-, Gemüse- und Ackerbau) sind mit deutlich geringeren Anteilen von 2 % bis 16 % der ausgesprochenen Notfallzulassungen vertreten.

Mit 60 % der Notfallzulassungen dominieren bei den Wirkungsbereichen die Insektizide und Akarizide. Fungizide haben einen Anteil von 22 %, Herbizide 9 %, Wachstumsregler und Bakterizide einen Anteil von jeweils 2 %.

Quelle: BVL

Veröffentlichungsdatum: 29. September 2020