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Reibungsloser Übergang für Betriebe wichtig

Bioland begrüßt Verschiebung der EU-Öko-Verordnung und EU-Öko-Aktionsplan

Am 4. September hat die die EU-Kommission die Verschiebung der Anwendung der EU-Öko-Verordnung um ein Jahr vorschlagen. Die Änderungsverordnung muss im nächsten Schritt vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten angenommen werden.
Bioland begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission einer einjährigen Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung - vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2022 – ausdrücklich.

Jan Plagge, Präsident Bioland e.V.
Jan Plagge, Präsident. Foto © Bioland e.V.

„Wir sind sehr erleichtert über diese Entscheidung. Die EU-Verordnung ist zu wichtig, als dass ihre Umsetzung übereilt angegangen werden sollte. Gerade im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltung besteht noch Orientierungsbedarf. Mit der Verschiebung wird den Betrieben, Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden ein reibungsloser Übergang ermöglicht, in dem sie sich angemessen auf die Veränderungen einstellen und entsprechende Vorbereitungen treffen können“, so Jan Plagge, Präsident Bioland e.V. „Die Ökobranche wurde gehört, das erkennen wir an. Jetzt ist es wichtig, dass der Vorschlag im Eilverfahren von den Parlamentariern angenommen wird.“

Der EU-Öko-Aktionsplan

Die EU-Kommission hat heute ebenfalls den bereits seit längerem erwarteten Entwurf für den Europäischen Öko-Aktionsplan vorgestellt. Dieser steht nun über eine öffentliche Konsultation bis zum 27. November zur Debatte.

Jan Plagge dazu: „Ein neuer europäischer Öko-Aktionsplan ist wichtig, um Europa weiter auf den Bio-Weg zu bringen. Der künftige Aktionsplan muss nahtlos auf die Farm-to-Fork- und Biodiversitätsstrategie aufbauen. Dabei muss das 25 Prozent-Öko-Ziel bis 2030 höchste Priorität haben und es braucht Kohärenz, vor allem mit Blick auf die EU-Agrarpolitik, denn diese steuert aktuell entgegen der Bio-Ziele. Öko kann zum Grundpfeiler des europäischen Ernährungssystems werden, wenn alle Instrumente Hand in Hand genutzt werden, wir verbindliche Ziele verankern, ein angemessenes Budget bereitstellen und die Maßnahmen Eingang in die nationalen Strategien der GAP finden. Dabei muss der Green Deal die Richtung vorgeben und der europäische Aktionsplan als weiterer wichtiger Hebel genutzt werden.“

Neue EU-Ökoverordnung tritt erst 2022 in Kraft

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat vorgeschlagen, die Anwendung des neuen Bio-Rechts auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. Lesen Sie hier mehr.

Quelle: Bioland e.V.

Veröffentlichungsdatum: 09. September 2020