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Verbände nehmen Stellung zur EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken - Nachbesserungen nötig

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) nimmt Fahrt auf. Die Verbände der Branche waren aufgefordert, zum Entwurf der EU-Kommission Stellung zu nehmen.

Bildquelle: Shutterstock.com EU Parliament Strassbourg
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Die Position des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG) floss über den Deutschen Raiffeisenverband e. V. (DRV) ein. Dieser kritisierte unter anderem, dass der Richtlinienvorschlag eine Beschränkung des Schutzes gegen unlautere Handelspraktiken ausschließlich für Lieferanten vor, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen, kurz KMU, handelt. Dies reicht nach Auffassung des DRV jedoch nicht aus, um das Problem der ungleichen Marktmacht in der Lebensmittelversorgungskette wirksam anzugehen.

Zudem verfolge die EU-Kommission einen Mindestharmonisierungsansatz, der nicht ausreiche, um alle missbräuchlichen Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette zu beseitigen. Insbesondere ist der abschließende Verbotskatalog mit nur vier absoluten Verbotstatbeständen nicht ausreichend. Zudem berücksichtigt der Vorschlag nicht, dass unlautere Handelspraktiken, etwa die Ausübung von Druck auf Lieferanten, bereits im Vorfeld eines Vertragsabschlusses stattfinden. Auch die vorgesehene Rechtsdurchsetzung sollte weiter ausgestaltet werden, wobei eine Unterscheidung zwischen behördlicher und privatrechtlicher Durchsetzung erfolgen könnte. Bis zum 1. Mai 2021 müssen die Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Quelle: ZVG/DRV

Veröffentlichungsdatum: 01. September 2020