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Covid-19: Mehr Flexibilität für Mitgliedsstaaten bei Ausführung offizieller Kontrollen für Lebensmittel

Am Dienstag, dem 31. März, hat die Kommission eine Maßnahme veröffentlicht, die den Mitgliedsstaaten erlaubt, offizielle Kontrollen bezüglich der Agrarlebensmittelkette auf einer flexibleren Basis durchzuführen, um die besonderen Herausforderungen der Situation infolge von Covid-19 anzupacken.

Bildquelle: Shutterstock.com  European Parliament in Strasbourg Flags
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Die Maßnahme ist anfänglich auf zwei Monate begrenzt und wird im Lichte der Erfahrung mit dieser Anwendung überprüft. Die Mitgliedsstaaten, die die Maßnahme nutzen wollen, müssen die Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten informieren.

Die Maßnahme hilft, die Ausbreitung der Krankheit durch Bewegung von Kontrollmitarbeitern zu verhindern und die Bewegung von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln und Tierfutter in und innerhalb der EU zu erleichtern, trotz der aktuellen Umstände.

Gleichzeitig verändert die Maßnahme nicht die grundlegenden Regelungen der EU-Gesetzgebung, die öffentliche und tierische Gesundheit, Lebensmittel- und Tierfuttersicherheit und Tierwohl regelt. Das wurde von der Generaldirektion Gesundheit (DG Sante), die Gesundheits- und Lebensmittelsicherheit der Europäische Kommission berichtet.

Unter anderem können Pflanzenschutzkontrollen für Lebensmittel ausnahmsweise durchgeführt werden, indem besonders bestimmte Personen eingesetzt werden (z.B. wo Mitarbeiter der zuständigen Behörden infolge von Bewegungsbeschränkungen den Platzt nicht erreichen können, wo die Kontrolle durchgeführt werden sollte). Besonders bestimmte Labore können ausnahmsweise genutzt werden, wo normalerweise offizielle Labore eingesetzt werden, die nicht zur Verfügung stehen. Für Grenzkontrolle können ausnahmsweise elektrisch eingereichte Dokumente für den Abschluss der Prüfung akzeptiert werden, wenn die verantwortliche Person so bald wie möglich das Original beibringt. Physische Treffen mit Unternehmern können durch Kontakte ersetzt werden, indem verfügbare Kommunikationsmittel genutzt werden.  https://ec.europa.eu/

Quelle: European Commission - DG SANTE

Veröffentlichungsdatum: 03. April 2020