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BGL: Lkw-Parkplatzstudie bestätigt dringenden Handlungsbedarf beim Zubau von Lkw-Stellplätzen

Das Warten hat sich nach Ansicht des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. gelohnt: Nach der im April 2018 erfolgten Erhebung hat das BMVI kürzlich die detaillierte Studie „Lkw-Parksituation im Umfeld der BAB 2018“ der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht. Erfasst werden darin nicht nur die offiziell ausgewiesenen Lkw-Parkstände, sondern alle Arten von Lkw-Parkmöglichkeiten.

Bildquelle: Shutterstock.com Lkw Stellplätzen
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Demnach fehlen in Deutschland offiziell 23.347 Lkw-Parkmöglichkeiten. Die Studie lässt unterschiedliche Interpretationen der Ergebnisse von 30.345 bis zu 34.998 fehlenden Lkw-Parkständen zu.

Lkw-Parkplatzstudie der BASt bestätigt dringenden Handlungsbedarf beim Zubau von Lkw-Stellplätzen entlang der Autobahnen

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Wir danken der Bundesanstalt für Straßenwesen für die hervorragende Arbeit, die – unabhängig von der Interpretation der Ergebnisse – einen dramatischen Fehlbestand an Lkw-Stellplätzen dokumentiert. Wir fordern die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, die bereits geleisteten Anstrengungen beim Ausbau von Lkw-Stellplätzen noch weiter zu verstärken, denn es geht hier auch um das Thema Verkehrssicherheit. Der BGL ist gerne bereit, diese Anstrengungen zu unterstützen, indem Transportunternehmen auf ihren Betriebshöfen zusätzlichen Lkw-Parkraum zur Verfügung stellen. Ein entsprechendes Förderprogramm – wie im 5-Punkte-Plan des BMVI avisiert – kann diese Kapazitäten weiter erhöhen.“

Nur ausgeschlafene Lkw-Fahrer sind sichere Lkw-Fahrer

Der Fehlbedarf an Lkw-Stellplätzen dürfte aktuell weiter gestiegen sein – schließlich sind seit der Zählung im April 2018 fast zwei Jahre vergangen, in denen der Lkw-Verkehr weiter zugelegt hat. Und bis 2030 soll die Verkehrsleistung im Straßengüterverkehr im Vergleich zu 2018 laut einer einschlägigen BMVI-Prognose um weitere 19 % zunehmen.

Quelle: BGL

Veröffentlichungsdatum: 03. Februar 2020