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EPR: Ausnahme für kleine Unternehmen rückt näher

08. Oktober 2026

Mit Blick auf die Diskussionen rund um die Bereitstellung eines Bevollmächtigten für die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) im Rahmen der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE), dass sowohl EU-Parlament als auch der EU-Ministerrat aktuell an einer Ausnahme der Verpflichtungen für kleine europäische Unternehmen arbeiten.

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hatte sich in einer Abstimmung am Montag klar für eine Ausnahmeregelung ausgesprochen.


Bildquelle: Pixabay

„Die Erweiterte Herstellerverantwortung ist ein zentrales umweltpolitisches Instrument der Kreislaufwirtschaft. Um die EPR-Pflichten gegenüber Herstellern aus Drittstaaten durchzusetzen und somit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, stehen wir dem Konzept zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten positiv gegenüber.

Hersteller sollten in den Ländern, in denen sie lizensierungspflichtige Verpackungen oder Produkte in Verkehr bringen und keine Niederlassung haben, einen EPR-Bevollmächtigten benennen.

Für europäische kleine Unternehmen muss es aber Ausnahmen geben, der Bürokratieaufwand wäre ansonsten deutlich zu hoch“, so Christian Staat, HDE Geschäftsführer Europapolitik.

Bereits vergangene Woche hatte sich der EU-Ministerrat darauf geeinigt, im Rahmen des sogenannten Umwelt-Omnibusses eine solche Ausnahme aufnehmen zu wollen. Nun zog auch der Umweltausschuss des EU-Parlaments nach und stimmte am Montagabend deutlich für eine Erleichterung für kleine Unternehmen.

„Sowohl die Aktivitäten des EU-Parlament als auch die des EU-Ministerrats gehen in die richtige Richtung. Im weiteren politischen Prozess muss es nun darum gehen eine geeignete Mengenschwelle zu finden, unterhalb derer europäische Unternehmen von den Pflichten zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten ausgenommen sind.

Drittstaatenhändler sollten weiterhin einen EPR-Bevollmächtigen benennen, um hier den Vollzug im Falle eines Fehlverhaltens gewährleisten zu können.

Denn während für europäische Hersteller der Vollzug durch die funktionierende behördliche Zusammenarbeit im europäischen Binnenmarkt sichergestellt ist, ist dies mit Blick auf Drittstaatenanbieter nicht immer der Fall und somit nur durch die Benennung eines Bevollmächtigten zu gewährleisten“, so Staat weiter.

In einem nächsten Schritt muss noch das Plenum des EU-Parlaments den Plänen zustimmen. Danach geht es in die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. „Wir hoffen auf schnelle Einigungen, die Zeit drängt“ so Staat abschließend.

 

Quelle: HDE

Veröffentlichungsdatum: 08.10.2026

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