Deutschland für Anpassung der PPWR
Mit den sogenannten Omnibus-Verfahren versucht die EU-Kommission die selbst geschaffene Bürokratie im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft abzubauen.
Im Rahmen des Umwelt-Omnibus-Verfahrens hat die deutsche Bundesregierung nun Anpassungen bei der seit 12. August 2026 gültigen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in die Verhandlungen mit eingebracht, erichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. in seinem Newsletter.
Hierzu fordert Deutschland die Aussetzung der Pflicht zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten in jedem Mitgliedsstaat der EU, in den ein Hersteller direkt an Endabnehmer liefert.
Die Befreiung soll für Hersteller gelten, die im Vorjahr weniger als 10 Tonnen Verpackungen in einem Mitgliedsstaat in Verkehr gebracht haben.
Darüber hinaus drängt der Entwurf auf den Aufbau eines zentralen, europaweiten Herstellerregisters bis Mitte 2028 und fordert bis zu dessen Start ein Moratorium („Stop-the-Clock“) für die Einführung neuer nationaler Registrierungssysteme.
Das deutsche System LUCID wäre als bereits etabliertes Registrierungssystem jedoch nicht von dem Moratorium betroffen.
Während die Vorstöße der Bundesregierung als sinnvoll zu begrüßen sind, besteht weiteres Potenzial, bürokratische Lasten aus der PPWR abzubauen.
Eine spürbare Entlastung der Unternehmen ließe sich beispielsweise durch deutlich vereinfachte und praxisnähere Vorgaben bei der Konformitätserklärung sowie der technischen Dokumentation erreichen.

Eine echte und dringend notwendige Erleichterung speziell für den Obst- und Gemüsesektor wäre zudem die vollständige Streichung des umstrittenen Kunststoffverpackungsverbots für Obst und Gemüse.
Quelle: DFHV
Veröffentlichungsdatum: 01.10.2026