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BÖLW: Mit der EmpCo-Richtlinie treten Regeln gegen Greenwashing in Kraft

28. September 2026

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt, dass mit den neuen EmpCo-Regeln ab Sonntag Greenwashing mit allgemeinen Umweltaussagen wie „ökologisch“ oder „naturfreundlich“ eingedämmt wird. Künftig müssen beworbene Umweltleistung nachgewiesen werden. 


„Mit Bio sind Umweltvorteile nachgewiesen.“ (Foto © BÖLW)

Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands, kommentiert: 

„Wer beim Einkauf zu Bio greift, greift zu Produkten mit nachgewiesenen Umweltvorteilen. Darauf können sich Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen. 

Anders als beliebige grüne Werbeversprechen unterliegt Bio gesetzlichen Regelungen, wird staatlich kontrolliert und ist fester Bestandteil unseres Ernährungssystems. 

Mit der EmpCo-Richtlinie wird Greenwashing von echter Umweltleistung getrennt. 

Bio muss sich dabei nicht neu erfinden: Die gesetzlichen Bio-Regeln, staatliche Kontrollen und wissenschaftlichen Belege sind längst vorhanden.“

Hintergrund:

Am 27. September 2026 tritt die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Kraft. Sie wird in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Geregelt wird, wann Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ausgelobt werden können. 

BÖLW-Hinweise für Unternehmen zur EmpCo-Richtline: Wann dürfen Umweltclaims mit Bio-Bezug genutzt werden? 

 

Quelle: BÖLW

 

Veröffentlichungsdatum: 28.09.2026

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