Durchschnittseinkommen spanischer Landwirte und Viehzüchter erreicht kaum den Mindestlohn
Der Agrarverband (Unión de Uniones) hat auf diesen Umstand hingewiesen und aufgezeigt, dass es im Jahr 2023 150.000 Steuerzahler gab, deren landwirtschaftliche Tätigkeit mehr als 50 % ihres Einkommens ausmachte, ihr durchschnittliches Nettoeinkommen lag bei 14.087,37 EUR.
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Der Verband der Vereinigungen der Landwirte und Viehzüchter hat öffentlich gemacht, dass professionelle Landwirte und Viehhalter in Spanien Einkommen erzielen, die weit unter denen anderer Wirtschaftszweige liegen und in vielen Fällen kaum den branchenübergreifenden Mindestlohn (SMI) erreichen, berichtet Hortoinfo.es.
Der Verband betont die dringende Notwendigkeit, eine echte Obergrenze (die maximale Grenze für öffentliche Fördermittel) sowie ein degressives System einzuführen, das professionelle Landwirte bevorzugt behandelt.
Sie hebt hervor, die Zahlen für Spanien belegen, dass professionelle Landwirte im Durchschnitt kaum den Mindestlohn erreichen, was die Notwendigkeit verdeutlicht, die Mechanismen zur Einkommensstützung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu stärken.
Nach Angaben des Verbandes gab es im Steuerjahr 2023 150.000 Steuerzahler, deren landwirtschaftliche Tätigkeit mehr als 50 % ihres Einkommens ausmachte.
In dieser Gruppe lag das durchschnittliche Nettoeinkommen bei 14.087,37 EUR, während das von dem Landwirtschaftsministerium für dasselbe Jahr festgelegte Referenzeinkommen (basierend auf den Bruttolöhnen außerhalb der Landwirtschaft in Spanien) 32.570,47 EUR betrug.
Für den Verband muss dieser Kontrast ein zentrales Element bei der Entwicklung künftiger Szenarien für die GAP sein.
Er fügt hinzu, wenn das Ziel tatsächlich darin besteht, den Generationswechsel in der Landwirtschaft zu fördern und GAP-Instrumente zu entwickeln, die die Einkommensstützung auf diejenigen konzentrieren, die sie wirklich benötigen, ist es unerlässlich, die Unterstützung gezielt auf professionelle Landwirte auszurichten.
Quelle: Hortoinfo.es
Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026