Düngegesetz: Öffnung für praxisgerechte Regelungen im Gemüsebau auf den Weg gebracht
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die im aktuellen Entwurf des Düngegesetzes vorgesehene Öffnung für eine differenziertere Bewertung von Nachernte-Nmin-Werten im Gemüsebau.
Damit wird erstmals ausdrücklich anerkannt, dass erhöhte Stickstoffgehalte im Boden nach der Ernte häufig kultur- und erntebedingt entstehen und nicht zwangsläufig auf eine Überdüngung zurückzuführen sind.

Bildquelle: Pixabay
Hintergrund ist, dass im Gemüsebau oftmals nicht vollständig abgereift und Pflanzen vor der Blütenbildung geerntet werden. Dadurch verbleiben zum Erntezeitpunkt naturgemäß erhebliche Nährstoffmengen im Boden.
Der Gesetzentwurf eröffnet nun die Möglichkeit, für Gemüsebaukulturen eine eigenständige Ausnahmeregelung vorzusehen, sofern der Gewässerschutz durch geeignete Folgemaßnahmen nachweislich sichergestellt wird.
Dazu zählen beispielsweise Zwischenfruchtanbau, Bodenbedeckung, angepasste Fruchtfolgen oder die gezielte Stickstoffaufnahme durch Folgekulturen.
Der ZVG sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren Berücksichtigung der tatsächlichen Produktionsbedingungen im Gemüsebau.
Entscheidend wird nun die Ausgestaltung der nachgelagerten Rechtsverordnung sein. Aus Sicht des Berufsstandes muss die vorgesehene Öffnung praxistauglich, unbürokratisch und rechtssicher umgesetzt werden.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 22.06.2026