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Falscher Mehltau an unterschiedlichen Gemüsekulturen - Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Proplant und Orondis Evo

03. Juni 2026

Für die Bekämpfung von falschem Mehltau an mehreren Gemüsekulturen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proplant und Oronidis Evo erlassen.

Über die bestehende Zulassung hinaus ist vom 20. Mai bis zum 16. September 2026 der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Proplant (Wirkstoff: Propamocarb) gegen falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl, NNNKK) sowie an Kohlrabi (BRSOG) im Freiland zulässig.

Ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel Orondis Evo (Wirkstoffe: Oxathiapiprolin + Azoxystrobin) gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke (CUMSA) im Gewächshaus eingesetzt werden. Diese Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 28. Mai bis zum 24. September 2026.

 

Quelle: QS

Veröffentlichungsdatum: 03.06.2026

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