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Französisches Gericht bestätigt Importverbot für O&G mit in der EU verbotenen Pestiziden

28. Mai 2026

Der französische Staatsrat (Conseil d'État) hat die Rechtmäßigkeit von Vorschriften bestätigt, die die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Rückständen von 5 verbotenen Pestiziden einschränken, dabei wurden das Vorsorgeprinzip und der Schutz der öffentlichen Gesundheit in den Vordergrund gestellt, wie Frutas de Chile berichtet.


Bildquelle: Pixabay

Laut Constitutional Daily wies der französische Staatsrat die Berufung eines Verbandes von Obst- und Gemüseimporteuren zurück und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit eines Dekrets, das die Einfuhr und Vermarktung von Lebensmitteln untersagt, die Rückstände von 5 spezifischen Pestiziden enthalten.

Die von der französischen Regierung im Januar 2026 verabschiedete Maßnahme setzt den Import und Verkauf von Produkten aus, die Carbendazim, Benomyl, Glufosinat, Thiophanat-Methyl und Mancozeb enthalten.

Die Herstellung dieser Wirkstoffe war innerhalb der EU bereits untersagt. Bislang konnten jedoch bestimmte Produkte aus Drittländern in die EU eingeführt werden, sofern sie bestimmte Rückstandshöchstgehalte einhielten.

Das Gericht entschied, dass die nationalen Behörden befugt sind, Notfallmaßnahmen zu ergreifen, wenn Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung bestehen – selbst dann, wenn auf Gemeinschaftsebene bereits allgemeine Vorschriften existieren.

Dem Urteil zufolge stützt sich die Aussetzung auf wissenschaftliche Berichte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die den Verzehr dieser Rückstände mit potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit in Verbindung bringen.


Quelle: FrutasdeChile.cl

 

Veröffentlichungsdatum: 28.05.2026

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