ZVG fordert weitere Verbesserungen für die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Pflanzenschutz-Situation durch Anpassung der EU-VO 1107/2009.
Die vorgesehenen Erleichterungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bei kleinen Kulturen (minor uses) zeigen, dass die Dramatik der Situation erkannt wurde.

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„Insbesondere der Gartenbau mit seiner Vielzahl an kleinen Kulturen leidet unter den teils vollständig fehlenden Bekämpfungsmöglichkeiten für Schädlinge und Krankheiten. Die Herausforderungen, Lösungen für Lückenindikationen zu schaffen, sind drängender denn je“, erklärt Umweltexperte und stellvertretender ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans.
„Trotz erster guter Ansätze im Verordnungsentwurf bedarf es grundlegender weiterer Vereinfachungen im Zulassungsverfahren,“ so Brinkjans weiter.
Dringend benötigt werde ein Paradigmenwechsel, indem nicht mehr einseitig auf eine gefahrenbasierte Bewertung der Wirkstoffe abgestellt wird.
Vielmehr müsse vorrangig eine wissenschaftlich fundierte Risikoabwägung vorgenommen werden. Der konkrete Nutzen und der Beitrag für die Nachhaltigkeit und Lebensmittelsicherheit müssen zwingend in die Entscheidungsprozesse einfließen.
Der ZVG fordert, dass sich der Vorschlag der Kommission nicht nur auf biologische Mittel konzentriert. Auch für die Zulassung neuer chemisch-synthetischer Wirkstoffe benötigt es substanzielle Verbesserungen.
Dazu zählt die tatsächliche gegenseitige Anerkennung aller in einer Zulassungszone zugelassenen Pflanzenschutzmittel, ohne die Möglichkeit von Sonderwegen einzelner Mitgliedstaaten.
Für den Fortschritt zum Schließen von Indikationslücken bei minor uses sieht der ZVG dringenden Nachbesserungsbedarf. Dafür sei es dringend erforderlich, eine prioritäre Verfahrenssteuerung für Pflanzenschutzmittel für kleine Kulturen vorzusehen.
Weiterhin muss die Durchführungsverordnung 2023/564 zur Aufzeichnung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dringend angepasst werden.
Auf die verpflichtende Aufzeichnung des BBCH-Stadiums und der EPPO-Codes, der Art der Verwendung, des georeferenzierten Standorts und der Uhrzeit der Anwendung muss verzichtet werden.
Sie bringen für die Gartenbaubetriebe ein deutliches Mehr an Bürokratie ohne entsprechenden Nutzen.
Die Stellungnahme ist HIER abrufbar.
Veröffentlichungsdatum: 11.02.2026