Neue RHGs ab Januar und März 2026
Im Obst- und Gemüsebereich gelten seit 1. Januar 2026 für insgesamt sechs Wirkstoffe neue Rückstandshöchstgehalte (RHG). Mit der Verordnung (EU) 2025/1163 sind RHG-Absenkungen unter anderem für Chlorpropham (Kartoffeln), Methoxyfenozid (Auberginen) und Trifusulfuron (Schalenfrüchte) verbunden, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) in seinem Newsletter.
Der Verordnungsentwurf wurde bereits in der Februarsitzung letzten Jahres auf EU Ebene verabschiedet, die zugehörige EU-Verordnung dann Mitte Juni 2025 veröffentlicht.
Ab März gelten dann für zwei weitere Wirkstoffe ohne EU-Genehmigung aus der Gruppe der Neonikotinoide (Clothianidin, Thiametoxam) neue Rückstands höchstgehalte.
Die zugehörige Verordnung wurde bereits im März 2023 veröffentlicht (VO (EU) 2023/334), die neuen RHG gelten aber erst drei Jahre später ab 7. März 2026.
Mit der VO sind RHG-Absenkungen verbunden (in der Regel auf 0,01* mg/kg) und sogenannte Übergangsregelung für Ware, die vor dem 7. März 2026 in der EU hergestellt oder in die EU importiert wurden.
Details zu den jeweiligen Änderungen, für welche Produkt-/Wirkstoffkombination und ab wann die neuen RHG gelten, erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Verteiler.
Quelle: DFHV
Veröffentlichungsdatum: 12.02.2026