Frankreich - Importverbot von O&G mit in EU verbotenen Wirkstoffen
Frankreich hat am 7. Januar 2026 ein Dekret erlassen, das den Import von Obst und Gemüse (O&G) aus Drittstaaten verbietet, mit Rückständen von Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind.
Die Maßnahme ist Teil der Zugeständnisse Frankreichs an massive Bauernproteste im Inland gegen das Mercosur-Abkommen zwischen der EU und südamerikanischen Staaten.
Es ist nicht das erste Mal, dass Frankreich im nationalen Alleingang Importverbote erlässt, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) in seinem Newsletter.
Schon 2016 bis 2020 galt dies für Kirschen mit Dimethoat, 2023 dann für Kirschen mit Phosmet und 2024 bis 2025 für O+G aus Drittländern, behandelt mit Thiacloprid.
Das neue Importverbot Frankreichs betrifft Ware mit Rückständen von fünf Wirkstoffen, die alle in der EU verboten sind: Carbendazim, Benomyl, Thiophanat methyl, Glufosinat (nur Kartoffeln) und Mancozeb.
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In dem Erlass werden je nach Wirkstoff unterschiedliche O+G-Erzeugnisse genannt, unter anderem Grapefruit, Orangen, Limetten, Clementinen und Mandarinen, Äpfel, Birnen, Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen, Tafeltrauben, Johannisbeeren, Erdbeeren, Mangos, Papaya, Avocados, Kartoffeln, Tomaten Auberginen, Paprika, Melonen, Kürbisse, Rosenkohl, Bohnen, Pilze und Getreide.
Der Erlass trat am 8. Januar in Kraft und ist vorerst auf ein Jahr befristet. Er endet vorzeitig, wenn auf EU-Ebene entsprechende Regelungen getroffen werden.
Die EU hat bereits reagiert und eine außerordentliche Ausschusssitzung einberufen, in dem der französiche Erlass mit den EU-Mitgliedstaaten diskutiert wird.
Zusätzlich soll bis zur regulären Februarsitzung ein neuer Verordnungsentwurf zur RHG-Absenkung für Carbendazim, Benomyl und Thiophanat-Methyl auf die Nachweisgrenze ausgearbeitet werden.

Der bereits 2024 vorgelegte Entwurf wurde bis auf Weiteres zurückgestellt, da dieser keine generelle Absenkung für O&G vorsah, sondern noch die Beibehaltung von Codex-Höchstgehalten und Importtoleranzen
beinhaltete.
Quelle: DFHV
Veröffentlichungsdatum: 11.02.2026