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EUDR-Countdown läuft

16. Februar 2026

Die Entwaldungsverordnung der EU kommt für mittlere und große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027. 


Bildquelle: Pixabay

Grundsätzlich gilt die EUDR nicht nur für Importware, sondern sobald ein Produkt entweder auf dem EU-Markt bereitgestellt oder aus der EU exportiert wird, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) in seinem Newsletter.

Berichtspflichten sollen nur bei der ersten Einfuhr in die EU, nicht bei Händlern und 
weiterverarbeitenden Betrieben gelten. 

Die EU-Kommission will bis April 2026 weitere Vereinfachungen oder Anpassungen prüfen.


Quelle: DFHV

Veröffentlichungsdatum: 16.02.2026

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