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Landvolk verlangt Düngerechtsänderungen

03. Februar 2026

Für die niedersächsischen Landwirte ist die Zeit zur Frühjahrsdüngung ihrer Felder und Wiesen noch nicht gekommen. Die Böden sind nahezu landesweit auch in den nächsten Tagen noch mit Schnee bedeckt und zudem gefroren.

Die Pflanzen auf den Äckern und das Grünland verharren in einer Vegetationsruhe. 

„Unseren Landwirten ist die bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr zu ihren Kulturen wichtig, unabhängig davon, ob es über organischen oder mineralischen Dünger geschieht“, sagt Landvolkpräsident Holger Hennies. 


Sobald der Boden wieder aufnahmefähig ist, werden die Güllefässer auf den Feldern zu sehen sein und kurzzeitig „Landluft“ verbreiten​(Bildquelle: Pixabay)

Nur durch gezielte und zeitgerechte Verwendung von organischen Düngern wie Gülle und Gärresten aus der Tierhaltung und Biogasanlagen gäbe es eine Kreislaufwirtschaft und mineralischer Dünger könne eingespart werden.

Sobald der Boden wieder aufnahmefähig ist, werden die Güllefässer auf den Feldern zu sehen sein und kurzzeitig „Landluft“ verbreiten.

„Die Vorschriften des sehr detaillierten Düngerechts sind unser Rahmen, den wir dabei beachten“, verbürgt sich Hennies für seine Berufskollegen. 

Dazu zählten verschiedenen, kultur- und standortabhängigen Ausbringungsobergrenzen, eine betriebsbezogene Obergrenze für organische Düngemittel wie Gülle, Mist und Gärreste, sowie die der behördlichen Kontrolle dienenden Aufzeichnungs- und Meldepflichten an die Landesdüngebehörde.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, aber auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatten aktuell geurteilt, dass bestimmte Sonderregelungen, die in behördlich ausgewiesenen Gebieten unter anderem eine noch weitergehende Reduzierung der Stickstoffdüngung unter den Bedarf der Pflanzen verlangen, wegen formaler und handwerklicher Rechtsmängel bei der Grenzziehung und Festsetzung dieser Gebiete unwirksam sind.

„Aus unserer Sicht sind diese „roten Gebiete“ völlig überdimensioniert und geben die heutigen Nährstoffverluste, die zu Gewässerbelastungen führen können, nicht wieder“, bezieht sich Hennies auf eine jüngere Untersuchung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Er stellt daher die Sonderregelungen und Gebietsabgrenzungen, die auch deutlich über EU-Standards hinausgehen, infrage und fordert auch mit Blick auf den notwendigen Humuserhalt und die Proteinversorgung bei der Ernährungssicherung mehr Flexibilität. 

„Wir verfügen über ausreichende Methoden und setzen diese auch ein, damit möglichst wenig Nährstoffverluste entstehen und die Gewässerqualität gefährden“, gibt Hennies Einblicke in die gute fachliche Praxis. 

Die erzielten Ergebnisse ließen sich über die alljährlichen Meldungen der Landwirte an die Düngebehörde sehr gut belegen. Das zeige auch der jährliche Nährstoffbericht des Landes. 

„Wir haben das größte Interesse an guter Wasserqualität für unsere Pflanzen, Tiere und uns selbst, unser Düngerecht braucht hier mehr Verursachergerechtigkeit“, betont der Landwirt.

 

Quelle: Landvolk

 

Veröffentlichungsdatum: 03.02.2026

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