ZVG: Verpackungsgesetz - ausnahmen für Obst und Gemüse nötig
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) Stellung bezogen.

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Darin bemängelt er u.a. die Ausweitung von Registrierungs-, Nachweis- und Zulassungspflichten sowie Organisationsvorgaben auf nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie Transportverpackungen, die typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen.
Dies wäre eine unnötige zusätzliche Last, da hier bereits Rücknahme- und Verwertungsstrukturen existieren.
Der ZVG spricht sich außerdem dagegen aus, die Finanzierung einer Organisation für Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -prävention auf Transportverpackungen auszuweiten, die weder im öffentlichen Raum noch bei privaten Endverbrauchern anfallen. Dies würde sonsteine weitere enorme Kostenbelastung bedeuten.
Gemäß Anhang V der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden Einwegkunststoffverpackungen für fertigverpacktes frisches Obst und Gemüse mit einem Gewicht unter 1,5 kg verboten. Der ZVG erwarte, dass eine Referenzliste der eindeutig betroffenen Obst- und Gemüsearten erstellt wird.

Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen benennen, wenn nachgewiesen ist, dass der Verlust von Wasser oder der Prallheit, mikrobiologische Gefahren oder physische Erschütterungen und Oxidation vermieden werden müssen.
Die komplette Stellungnahme steht HIER zum Download bereit.
Veröffentlichungsdatum: 22.12.2025